Neufassung EnWG & MsbG – Bundestagsbeschluss im Überblick

Beschreibung

Mit dem Bundestagsbeschluss vom 13. November 2025 zur Novelle von EnWG und MsbG werden zentrale Weichen für die Weiterentwicklung des Energiemarktes gestellt. Besonders prägend ist die Einführung von § 42c EnWG: Energy Sharing wird über das öffentliche Netz ermöglicht – zunächst ab Juni 2026 innerhalb eines Bilanzierungsgebiets, ab 2028 auch darüber hinaus. Damit entstehen neue Kooperations- und Geschäftsmodelle, verbunden mit hohen Anforderungen an Messkonzepte, Datenstrukturen und Abrechnung.

Auch im Messstellenbetrieb verschieben sich die Rahmenbedingungen deutlich. Neue Vorgaben zum Auswahlrecht, erweiterte Kooperationsmöglichkeiten zwischen grundzuständigen Messstellenbetreibern sowie die verpflichtende 15-Minuten-Visualisierung von Verbrauchsdaten per App verändern Prozesse, IT-Architekturen und Kundeninteraktion nachhaltig.

Die Novelle – mit Änderungen in 27 Gesetzen und Verordnungen – erhöht den strategischen Handlungsdruck. Wer regulatorische Anforderungen frühzeitig in Positionierung, Organisation und Systeme übersetzt, schafft die Grundlage für Zukunftsfähigkeit im Smart-Metering-Umfeld.

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